Eckwerte der Anlagenpolitik
Gesetzliche Bestimmungen
Die zulässigen Vermögensanlagen sind in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) bestimmt. Dieser Verordnung zufolge müssen Vermögensanlagen hinsichtlich Sicherheit, Risikoverteilung, genügendem Ertrag und Liquidität überzeugen. Die IntegralStiftung ist wie alle anderen Pensionskassen also zu einer Anlagenpolitik verpflichtet, mit der sie die übernommenen Verpflichtungen jederzeit sicher einhalten kann.
Anlagestrategie
Der Anlageerfolg der IntegralStiftung basiert auf einer Anlagestrategie deren Sachwertanteil 60% des Anlagevermögens beträgt. Es wird ein Umwandlungssatz und eine Verzinsung angestrebt, die über dem gesetzlichen Mindestumwandlungssatz und Minimalzins liegen.
Fakten und Wirkungen
Aktien sind im Gegensatz zu Obligationen viel stärker den Schwankungen der Finanzmärkte, besonders des Handels an den Börsen, ausgesetzt. Die Anlagerendite kann davon von Jahr zu Jahr stark variieren. Die langfristig erwartete Rendite liegt deutlich höher als bei einer Anlagestrategie mit einem hohen Anteil an Nominalwerten. Je höher der Aktienanteil an einem Anlagevermögen ist, umso stärker schwankt auch der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung.