Altersrente nach Vereinbarung
Rentenberechnung, grundsätzlich
Die Altersrente wird grundsätzlich so berechnet: Das bis zur Pensionierung erworbene Altersguthaben wird mit dem Rentenumwandlungssatz multipliziert, der dem effektiven Rücktrittsalter entspricht. Der aktuell geltende Rentenumwandlungssatz ist im Vorsorgereglement der IntegralStiftung festgelegt.
Vorsorgereglement
Über das Rücktrittsalter hinaus
Für den Fall, dass Sie über das ordentliche Rücktrittsalter hinaus erwerbstätig sein wollen, vereinbaren Sie das mit Ihrem Arbeitgeber verbindlich und melden dies an die IntegralStiftung.
Rente bei Frühpensionierung
Unser Vorsorgereglement sieht die vorzeitige Pensionierung vor, die frühestens und gemäss BVG ab dem Alter 58 möglich ist. Haben Sie dieses Alter erreicht und trifft die Bedingung zu, dass Sie nun und definitiv Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, dann haben Sie bei der IntegralStiftung Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente.
Versicherte, die vorzeitig in den Ruhestand treten und die noch keine AHV-Altersrente beziehen, können bei der IntegralStiftung auch eine AHV-Überbrückungsrente beantragen. Diese Rente wird in dem Umfang geleistet, wie sie im Vorsorgeplan definiert und vom Arbeitgeber und/oder vom Versicherten vor dem Ruhestand finanziert worden ist.
Die Differenz zwischen der Altersrente bei vorzeitiger Pensionierung und jener im ordentlichen Rücktrittsalter kann «ausgekauft» werden.
Was Auskaufen bedeutet
Auskaufen heisst: eine Differenz ausgleichen, indem dieser Betrag einbezahlt wird (entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer). Sie sollten deswegen bei der IntegralStiftung anfragen, ob und in welchem Umfang ein Auskauf zulässig wäre. Die maximal mögliche Summe des Auskaufs richtet sich nach dem gewünschten Rücktrittsalter.
Wer einen solchen Auskauf getätigt hat, aber nacher trotzdem weiterarbeitet, erhält bei Pensionierung höchstens 105% der Altersleistungen, welche bei der ordentlichen Pensionierung ausbezahlt würden. Wenn infolge Auskaufs mehr als 105% angespart sind, dann muss die IntegralStiftung von Gesetzes wegen diesen Überschuss behalten.
Bei aufgeschobener Pensionierung
Wollen Sie über den Zeitpunkt des ordentlichen Rücktrittsalters hinaus und im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber ganz oder teilweise erwerbstätig bleiben und machen Sie zu diesem Zeitpunkt weder eine ganze noch eine teilweise Altersrente geltend, so können Sie nach Massgabe Ihres Vorsorgeplanes die Altersvorsorge weiterführen.
Bei einer teilweisen Erwerbsaufgabe, nachdem Sie das ordentliche Rücktrittsalters hinter sich haben, erfolgt zwingend eine entsprechende teilweise Pensionierung.
Die Altersrente bei aufgeschobener Pensionierung geht aus dieser Berechnung hervor: Das bis zum Zeitpunkt der aufgeschobenen Pensionierung angesparte Altersguthaben wird mit dem Rentenumwandlungssatz multipliziert, der für das effektive Rücktrittsalter im Vorsorgereglement festgelegt ist.
Vorsorgereglement
Die Pensionierten-Kinderrente
Als Bezüger einer Altersrente haben Sie bei der IntegralStiftung Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente für jedes Kind, das bei Ihrem Tod eine Waisenrente beanspruchen könnte. Diese Kinderrente wird ab Beginn der Altersrente ausgerichtet, und die Zahlung geht zu Ende, sobald das Kind 18 Jahre oder, im Fall einer Ausbildung, 25 Jahre alt wird. Die Pensionierten-Kinderrente beträgt 20% der Altersrente. Entfällt die Altersrente wegen Tod, wird die Pensionierten-Kinderrente in eine Waisenrente umgewandelt, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.